Hinweise für Führungskräfte

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Warum betrifft das mich als Arbeitgeber?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich als Nebenpflicht des Arbeitsverhältnisses aus §§ 617 bis 619 BGB. Diese beinhaltet unter anderem die Sorgfaltspflicht, die den Arbeitnehmer beispielsweise vor Überforderung oder Überanstrengung schützen soll. Neben der gesetzlichen Grundlage zum Schutz der Arbeitnehmer, liegt es allerdings auch im ureigenen Interesse einer Organisation, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Gesunde, produktive und motivierte Mitarbeitende sind die Basis jeder erfolgreichen Organisation und tragen wesentlich zur Erfüllung organisationaler Ziele und der Unternehmensaufgabe bei [Kauffeld, 2019]. Auch unter finanziellen Aspekten zahlt sich ein achtsamer und gesundheitsförderlicher Umgang mit Ihrer Belegschaft aus. Überforderung führt vermehrt zu psychischen Krankheiten, welche einen zunehmend großen Anteil an Fehlzeiten und krankheitsbedingten personellen Engpässen haben. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter haben weniger Fehlzeiten, sind motivierter und produktiver bei der Arbeit und handeln mehr im Sinne der Organisation [Badura et al., 2018].

Quellen

[] Kauffeld, S. (2019). Arbeits-, Organisations-und Personalpsychologie für Bachelor. Springer.

[] Badura, B., Ducki, A., Schröder, H., Klose, J., & Meyer, M. (Eds.). (2018). Fehlzeiten-Report 2018: Sinn erleben-Arbeit und Gesundheit. Springer-Verlag.